Die endesha AG (nachfolgend: endesha) erbringt die in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen beschriebenen Dienstleistungen gegenüber ihren Vertragspartnern (im folgenden: Kunden) gemäß den nachfolgenden Bedingungen, sofern die jeweilige Dienstleistung Zugang zum Internet oder sonstige Internetdienste oder Telekommunikationsdienste beinhaltet. Der Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen erstreckt sich auch auf alle Produkte der endesha, die unter eigenständigem Markennamen vertrieben werden.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn der Kunde hierauf Bezug nimmt oder endesha ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und endesha kommt jeweils durch die Wahl der endesha Anschlusses seitens des Kunden und die erfolgreiche Herstellung der Telefonverbindung zustande. Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer der durch die Wahl der endesha Anschlusses eingeleiteten Verbindung geschlossen.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und endesha kommt auf Antrag des Kunden mit der Annahme durch endesha zustande. Der Kunde versichert mit der Antragstellung volljährig und voll geschäftsfähig zu sein. Die Bestätigung der Annahme durch endesha kann auch per E-Mail erfolgen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt werden.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und endesha kommt auf Antrag des Kunden mit der Annahme durch endesha zustande. Der Kunde versichert mit der Antragstellung volljährig und voll geschäftsfähig zu sein. Die Bestätigung der Annahme durch endesha kann auch per E-Mail erfolgen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, sofern keine andere Kündigungsfrist angegeben wurde, schriftlich gekündigt werden
Mündliche Erklärungen vor oder bei Vertragsschluß in den Fällen B2 + B3 sowie darüber hinaus alle Erklärungen von nichtvertretungsberechtigten Mitarbeitern der endesha sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Umfang der endesha Leistungen bestimmt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.
Erbringt endesha kostenlose Zusatzleistungen, kann endesha diese nach einer Ankündigung mit angemessener Frist jederzeit einstellen. Verschafft endesha dem Kunden zu Selbstkosten die Leistung eines Dritten, z.B. eines Anbieters von Übertragungswegen zwischen den endesha Netz- Zugangsknoten und dem Rechner des Kunden, so beschränkt sich die Verpflichtung von endesha auf die treuhänderische Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Dritten; der Kunde ist verpflichtet, endesha von sämtlichen Ansprüchen des Dritten freizuhalten.
endesha erbringt ihre Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Leistungsunterbrechungen oder -verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die endesha oder deren Zulieferer die Leistung zeitweise oder auf Dauer unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, hat endesha nicht zu vertreten, es sei denn, endesha trifft ein Verschulden. Ereignisse in dem vorbezeichneten Sinne sind unter anderem Streik und Aussperrung, technische Ausfälle bei anderen Betreibern von Telekommunikationsanlagen, -übertragungswegen oder -netzen, Ausfälle bei der Stromversorgung, bei Naturkatastrophen, bei Gewaltakten Dritter, sowie die mißbräuchliche, insbesondere übermäßige Inanspruchnahme der endesha Dienste sowie behördliche Eingriffe.
E 1) Internetdienste
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von endesha ausschließlich zweckentsprechend zu nutzen. Er verpflichtet sich, bei der Nutzung nicht gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen, sowie jede mißbräuchliche Nutzung zu vermeiden. Insbesondere ist er verpflichtet,
Ferner obliegt es dem Kunden,
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seitens endesha eine Überprüfung des Inhalts der aus dem Internet abrufbaren Daten aufgrund der Art der Leistung nicht erfolgen kann. Den Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen, sowie schadensstiftender Software (z.B. Viren) durch den Kunden kann endesha daher nicht ausschließen. Das gilt auch hinsichtlich möglicherweise jugendgefährdender Schriften und Bilder.
endesha behält sich das Recht vor, Kunden, die ihre Pflichten und Obliegenheiten verletzen, von einer weiteren Nutzung des Dienstes auszuschließen. Einer Unterrichtung des Anschlußinhabers bedarf es dabei nicht.
Bei der Bereitstellung von Domains ist der Kunde zur Mitwirkung durch Angabe aller Informationen, die endesha nachfragt, verpflichtet. Eine Überprüfung dieser Informationen des Kunden, auch auf Plausibilität, erfolgt durch endesha nicht.
Für den Nutzer eines Domainnamens können sich aus der Registrierung weitere Rechte und Pflichten ergeben. Die jeweils gültigen Richtlinien sind bei den zuständigen Network information Centern (nachfolgend NIC) und auf Anfrage über endesha erhältlich.
Bei der Bereitstellung von Domains stellt der Kunde sicher, daß keine Rechte Dritter durch die Domain verletzt werden. In allen mit der Beanspruchung, Nutzung oder Registrierung eines Domainnamens verbundenen namens- oder markenrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Dritten, ist der Kunde für die Rechtmäßigkeit der Nutzung des von ihm gewählten Namens allein verantwortlich. Sollten Dritte entsprechende Ansprüche gegen endesha geltend machen, stellt der Kunde endesha von jeglichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
Bei der Dienstleistung Webhosting gewährt der Kunde endesha das zeitlich auf die Dauer des Vertrags befristete, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte der Website des Kunden zu Zwecken dieses Vertrags auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Speicherung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
Die Nutzung der endesha Dienste steht ausschließlich dem Kunden sowie den mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen (Privatkunden) bzw. dem von ihm beschäftigten Personal (Geschäftskunden) zu. Eine Nutzung durch sonstige Dritte, insbesondere der Wiederverkauf der endesha Dienste, bedarf der schriftlichen Zustimmung durch endesha beziehungsweise des Abschlusses des "Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen im Internet-Bereich".
Zeit- oder volumenabhängige Gebühren hat der Kunde auch dann zu zahlen, wenn sie auf einer unbefugten Nutzung seines Zugangs oder auf technischen Defekten seiner Anlagen oder der Anlagen seiner Kommunikationspartner beruhen. Weist der Kunde nach, dass die unbefugte Nutzung bzw. der technische Defekt für ihn unabwendbar war und dass ihm wegen der Gebührenbelastung kein durchsetzbarer Ersatzanspruch gegen den unbefugten Nutzer bzw. gegen den Kommunikationspartner zusteht, beschränkt sich der Anspruch von endesha auf die endesha entstandenen Aufwendungen.
Bei den angebotenen DSL - Angeboten handelt es sich in der Regel um Einzelplatzangebote. Sofern nicht ausdrücklich erlaubt, ist eine Verwendung durch mehrere Nutzer oder Rechner im Netzwerk nicht gestattet. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln, der Zugang ist zu kontrollieren und bei Verdacht auf eine mißbräuchliche Verwendung durch Dritte die endesha AG zu informieren, damit Zugänge gesperrt oder geändert werden können.
E 2: Sprachdienste (Preselection)
Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Bankverbindung sowie technische Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde erhält von endesha per E-Mail eine Rechnung auf die vom Kunden getätigten Umsätze sowie über das WWW eine Aufstellung der einzelnen Verbindungen (EVN). Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig, auf Wunsch des Kunden ist Bankeinzug durch endesha möglich. Gegen Forderungen von endesha kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, bzw. Zurückhaltung oder Leistungsverweigerungsrechte geltend machen. Eventuell auftretende Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zuviel gezahlter Beiträge, Doppelzahlungen und Ähnliches werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung können innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt geltend gemacht werden. Unterbleibt dies, gilt die Rechnung als anerkannt. Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate ganz oder teilweise in Verzug kann endesha das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und den Anschluss für abgehende Telefonate über endesha sperren.
endesha weist ihre Kunden darauf hin, dass endesha nach näherer Maßgabe der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen personenbezogene Daten bzw. Unternehmensdaten erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt, soweit dies für die Begründung und ordnungsgemäße Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich oder sonst rechtlich zulässig ist.
Verbindungsdaten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt, soweit dies zur Bereitstellung der endesha Leistungen, zu deren Abrechnung oder Nachweis oder sonst zur Vertragsabwicklung notwendig ist. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nutzung durch Dritte (Punkt 8) diese hierauf hinzuweisen und auf Verlangen von endesha schriftlich zu bestätigen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist.
Soweit die Speicherung von personenbezogenen Daten zur Verwaltung von, durch den Kunden beauftragten Domains im Rahmen der Registrierungsprozeduren des jeweiligen NIC erforderlich ist, werden Name und Anschrift des Kunden sowie gegebenenfalls die Namen der vom Kunden benannten administrativen und technischen Ansprechpartner an die NIC weitergegeben. Die NIC veröffentlicht diese Daten in einer über das Internet von jedermann einsehbaren Datenbank. Der Kunde erklärt mit der Auftragserteilung sein Einverständnis zur Weitergabe dieser Daten.
1. Für Mängel des Liefergegenstandes
haftet endesha nur nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen.
2. Bei Mängeln des Liefergegenstandes hat
endesha das Recht nach seiner Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder unentgeltlicher Ersatzlieferung
zu leisten.
3. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung
oder Ersatzlieferung) fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer
nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Kunde jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Wähl der Kunde wegen eines Rechts- oder
Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben
kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels
zu.
5. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, ist die Haftung von endesha
in jedem Fall auf den Schaden begrenzt, dessen
Umfang sich nach § 7 Abs. 2 TKV richtet.
Die Haftung von endesha nach dem Produkthaftungsgesetz
und anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften
bleibt hiervon unberührt. Soweit die Informationen
über bereits bestehende Domainregistrierungen
bei den NIC fehlerhaft ist, besteht eine Pflicht
von endesha, den hieraus entstehenden Schaden
zu ersetzen, nur, falls endesha diesen Fehler
arglistig verschwiegen hat oder falls Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit von endesha
vorliegt. Eine weitergehende Gewährleistung
oder Haftung ist ausgeschlossen.
6. Als Beschaffenheit des Liefergegenstandes gilt
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung
von endesha als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung
von endesha stellt daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe des Liefergegenstandes dar.
7. Garantien im Rechtssinne sind durch endesha
nur dann abgegeben, wenn sie als Zusicherung bestimmter
Eigenschaften des Liefergegenstandes bezeichnet
sind.“
1. Für das Geschäftsverhältnis,
einschließlich der Ansprüche aus Wechseln
oder Schecks, ist Deutsches Recht vereinbart mit
Ausnahme des Wiener UN-Kaufrechts. Ist bei Lieferung
ins Ausland in dem ausländischen Staat eine
Gesamtverweisung auf Deutsches Recht unzulässig,
gelten die Regeln des Ausländischen Rechts
als vereinbart, die dem Deutschen Recht am ehesten
gleichwertig sind.
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenen Streitigkeiten, einschließlich
Scheck- und Wechselklagen ist Gießen, sofern
der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. endesha ist jedoch
berechtigt, auch bei dem für den Kunden zuständigen
Gericht zu klagen.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen
ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die
entsprechende gesetzliche Regelung.“
Butzbach im September 2009